Bereits vor über einem Jahr sollen sich mein Mandant und zwei seiner Freunde eine tätliche Auseinandersetzung mit Türstehern in einer Diskothek geliefert haben, die eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich zog.
Meinem Mandanten und seinen beiden Begleitern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd einen der Türsteher verletzt zu haben.
Da allerdings das mutmaßliche Opfer der gefährlichen Körperverletzung selbst nicht zur Hauptverhandlung erschien und auch die Aussagen der vom Gericht vernommenen Zeugen teilweise unterschiedliche Sachverhalte wiedergaben, erwies sich die Beweislage als äußerst dünn.
Auf Anregung der Verteidigung hin wurde deshalb das Strafverfahren nach zwei Verhandlungstagen und mehreren Zeugenvernehmungen gegen alle drei Angeklagten gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes eingestellt.