Bereits vor über einem Jahr sollen sich mein Mandant und zwei seiner Freunde eine tätliche Auseinandersetzung mit Türstehern in einer Diskothek geliefert haben, die eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich zog.
Schlappe für die Staatsanwaltschaft – ein Rock ist keine Uniform
Vor gut einem Jahr hatte ich zusammen mit meinem Kollegen Steffen Hammer einen gemeinsamen Verteidigungsauftritt vor dem Landgericht Leipzig. Angeklagt war im Rahmen eines Berufungsverfahrens eine junge Frau, die erstinstanzlich ein sächsisches Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot (§ 3 Versammlungsgesetz) verurteilt hatte. Konkret warf man unserer Mandantin vor, als Teilnehmerin eines Kinder- und Jugendzeltlagers einen dunklen Rock und eine weiße Bluse als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung getragen zu haben. Da sich die Bekleidung der weiblichen Teilnehmer des Zeltlagers im Hinblick auf Schnitt, Farbe und Form ähnelte, gingen die Ermittlungsbehörden von einer Gleichartigkeit der getragenen Kleidung aus.
„Betroffenheit“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Ein Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre Presseberichterstattung setzt stets eine Betroffenheit voraus, d.h. der sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt Fühlende muss durch die Berichterstattung identifizierbar sein.
Video meiner Arbeitgeberkanzlei
Seit einigen Wochen ist ein sehenswertes Video meiner Arbeitgeberkanzlei zum Thema Strafrecht im Netz abrufbar, in dem auch ich – dargestellt als eine Art „Comic-„Figur – eine Nebenrolle einnehmen darf:
Anklageschrift schlampig – Strafverfahren eingestellt
Ein Angeklagter kann wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn ihm die Begehung dieser Tat im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgewiesen werden kann. Kann ein Tatnachweis nicht geführt werden, so ist der Angeklagte in einem rechtsstaatlichen Verfahren freizusprechen. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass von der Verteidigung zu Beginn der Hauptverhandlung ein sog. Prozesshindernis festgestellt wird und das Verfahren deshalb noch vor Eintritt in die Beweisaufnahme eingestellt werden muss. Ein Prozesshindernis stellt beispielsweise eine unwirksame Anklageerhebung dar.
Änderung der Kanzleianschrift und Rufnummern
Sehr geehrte Besucher dieser Internetseite,
infolge meines Kanzleiumzugs zum 01.09.2013 haben sich sowohl meine geschäftliche Anschrift (ab sofort: Schloßweg 8, 95709 Tröstau) als auch meine Telefon- und Faxnummern (ab sofort: 09232-1838591 bzw. -1838592) geändert. Ich bitte darum, diese Änderungen zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wölfel
BGH verneint Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für GPS-Überwachung von Ex-Ehegatten
In einem Unterhaltsrechtsstreit entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.05. 2013 – XII ZB 107/08, dass die im Rahmen einer GPS-Überwachung anfallenden Detektivkosten grundsätzlich keine erstattungsfähigen Prozesskosten darstellen.
Pauschalabgeltungsklauseln in Arbeitsverträgen bei fehlender Transparenz unwirksam
Infolge von Einsparungen entstandene Personalknappheit führt häufig dazu, dass Angestellte in Unternehmen zur Leistung von Überstunden herangezogen werden. Viele Arbeitsverträge enthalten noch sogenannte Abgeltungsklauseln, wonach Überstunden mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung pauschal abgegolten sind.
Erfolgreiche Abänderung eines Unterhaltstitels
Unser Mandant hatte sich in einer notariellen Urkunde (Scheidungsfolgenvereinbarung) dazu verpflichtet, nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Ehefrau zu leisten. Eine Befristung der Unterhaltsverpflichtung ließ der damalige Rechtsanwalt des Mandanten in die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht aufnehmen. Die Ehedauer betrug 8 Jahre. Nach Rechtskraft der Scheidung leistete der Mandant noch sieben Jahre nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Ehefrau.
Kein Schadensersatzanspruch bei selbst provoziertem Unfall
Es ist ein alltägliches Szenario auf Deutschlands Straßen: Der eine Straßenverkehrsteilnehmer bremst plötzlich, der andere fährt aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes auf und es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge (sog. Auffahrunfall). In derartigen Fällen haftet für den Schaden wegen des Anscheinsbeweises grundsätzlich der Auffahrende.