Wie kein anderes Rechtsgebiet entscheidet das Arbeitsrecht über die wirtschaftliche Existenz einer Person. Der unfreiwillige Verlust eines Arbeitsplatzes stellt nicht selten einen Tiefpunkt in der Biographie eines Arbeitnehmers dar. Scheuen Sie sich nach dem Zugang einer Kündigung deshalb nicht, zeitnah (3 Wochen) den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen. Dieser kann eine erhaltene Kündigung auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen, eine (höhere) Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln und nötigenfalls für Sie eine Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Doch auch aus der Sicht eines Arbeitgebers ist anwaltlicher Rat manchmal notwendig: Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie nicht nur bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, sondern weist Sie unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auch auf die Besonderheiten im Umgang mit Arbeitsschutz, Gratifikationen, Urlaubsansprüchen und Tarifverträgen hin. Des Weiteren erläutert er Ihnen die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung, Anfechtung oder der einvernehmlichen Aufhebung eines Arbeitsvertrages.