Im Erbrecht können die unterschiedlichsten Interessen von Familienangehörigen aufeinanderprallen. Aber auch die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und der Frage, was mit den Hinterbliebenen danach geschieht, kann einen Menschen vor große Herausforderungen stellen.
Zur Wahrung des Familienfriedens ist der Anwalt Ihres Vertrauens darum bemüht, Konflikten bereits vor Ihrer Entstehung – zu Lebzeiten des Erblassers – die Grundlagen zu entziehen. Der Anwalt Ihres Vertrauens zeigt Ihnen die Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge auf und stellt diesen Gestaltungsoptionen durch Erbvertrag oder Testament gegenüber. Er erklärt Ihnen die Bedeutung von Pflichtteilsansprüchen, ob und gegebenenfalls wie Berechtigte diese geltend machen oder sogar darauf verzichten können. Orientiert am Willen des Erblassers ist der Anwalt Ihres Vertrauens bei der Formulierung letztwilliger Verfügungen behilflich.
Der Anwalt Ihres Vertrauens kennt zudem die Möglichkeit einer vorweggenommenen Erbfolge („Schenkung zu Lebzeiten“) als Alternative zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge.
Im Auftrag des Erben beantragt der Anwalt Ihres Vertrauens einen Erbschein beim Nachlassgericht. Er zeigt Ihnen auf, was im Falle einer Überschuldung des Nachlasses zu tun ist.