9. März 2013

Amtsgericht Stuttgart spricht Polizeibeamten vom Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt frei

Zu einem mittlerweile rechtskräftigen Freispruch kam es am 26.02.2013 zugunsten eines sechsundzwanzigjährigen Polizeibeamten, der im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart von mir verteidigt wurde. Angeklagt war dieser wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung im Amt. Die Anklagebehörde hatte dem Beamten vorgeworfen, am 30.09.2010 während eines Polizeieinsatzes einen gegen das Großprojekt „Stuttgart 21“ demonstrierenden 34 Jahre alten Stuttgarter ohne rechtfertigenden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

Während mein Mandant im Rahmen der Hauptverhandlung glaubhaft versicherte, eine solche Tat nicht begangen zu haben, verwickelte sich der mutmaßliche Geschädigte, der als einziger Belastungszeuge vor Gericht auftrat, in zahlreiche Widersprüche, die seine Glaubwürdigkeit insgesamt in Frage stellten.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart für eine Verurteilung meines Mandanten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen plädierte, folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung des Polizeibeamten und sprach den jungen Mann vom Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Der Prozess stieß auf ein reges Medieninteresse. So widmete  diesem beispielsweise die Stuttgarter Zeitung einen ausführlichen Bericht, der noch auf http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-prozess-kein-fausthieb-beim-raeumen.0b41604c-f04c-4ca5-84e2-e0fc5daf1e54.html nachgelesen werden kann.

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