Am 16.05.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsvergütung verabschiedet und dadurch die Voraussetzungen einer maßvollen Erhöhung der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen geschaffen.
Wie der Deutsche Anwaltsverein in seiner Pressemitteilung vom 17.05.2013 mitteilte, sehe die geplante Neuregelung „eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preissteigerung vor“. Sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer als auch der Deutsche Anwaltsverein begrüßen die Reform.
Sollte auch der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Änderungsgesetz absegnen, erwarten den Rechtssuchenden ab dem 1. Juli 2013 höhere Anwaltskosten – die Rede ist von einer Steigerung der Wertgebühren um 12 Prozent.
Von einer Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts sah der Gesetzgeber hingegen ab. So war unter anderem geplant gewesen, in Fällen einvernehmlicher Scheidungsverfahren dem Prozesskostenhilfeantragsteller die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu versagen. Kompensiert werden soll dieser Verzicht auf eine Einschränkung der Prozesskostenhilfe jedoch durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren.